(in gekürzter Fassung veröffentlicht: „Der Facility Manager“ / Forum-Verlag – Ausgabe 4/2021)
Es geistert seit langem durch die Medien: E-Mobilität – E-Bikes, E-Fahrzeuge, E-Scooter werden derzeit als die neuen individuellen Fortbewegungsmittel gehandelt.
Durch die Politik forciert, stellt sich spätestens mit Schlagzeilen über brennende E-Kfz die Frage, was die E-Mobilität denn für Auswirkungen auf ein Gebäude haben kann.
Tatsächlich ist das Regelwerk hier – noch! – dünn. Die Ladestation gilt gemäß VDE als elektrische Anlage und ist als solche zu behandeln. Vor allem drei wesentliche Parteien haben Interesse daran, einen Brand zu vermeiden: Baubehörden – Berufsgenossenschaften – Gebäude-/Sachversicherer.