Brandschutz: e-Mobilität – ein ganz heißes Eisen?

(in gekürzter Fassung veröffentlicht: „Der Facility Manager“ / Forum-Verlag – Ausgabe 4/2021)

Es geistert seit langem durch die Medien: E-Mobilität – E-Bikes, E-Fahrzeuge, E-Scooter werden derzeit als die neuen individuellen Fortbewegungsmittel gehandelt.
Durch die Politik forciert, stellt sich spätestens mit Schlagzeilen über brennende E-Kfz die Frage, was die E-Mobilität denn für Auswirkungen auf ein Gebäude haben kann.
Tatsächlich ist das Regelwerk hier – noch! – dünn. Die Ladestation gilt gemäß VDE als elektrische Anlage und ist als solche zu behandeln. Vor allem drei wesentliche Parteien haben Interesse daran, einen Brand zu vermeiden: Baubehörden – Berufsgenossenschaften – Gebäude-/Sachversicherer.

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Betrieblicher Brandschutz

Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer,… WHAT?

Es wird Zeit. – Zeit, etwas Klarheit zu schaffen. Bedingt durch das undurchsichtige Dickicht des Föderalismus und mehreren zusätzlicher Quellen, hat schon manch einer die Suche nach eindeutigen Vorgaben im Bereich betrieblicher Brandschutz aufgegeben.

Welche Betriebsbeauftragten in Sachen Brandschutz braucht also ein Unternehmen?

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Raus aus dem Blindflug – rein in die aktive Steuerung der Risiken!

bS ist jetzt auch Risk Manager – warum das denn?

Von viel Wind und Wasser

Risiken. Ein Wort – schnell dahingesagt. Wenn man sich die Definitionen anschaut: ganz so trivial ist es nicht. Und vor allem: nicht statisch. Die Perspektive ändert sich.

Gehen wir in der Zeit mal zurück – genauer: auf den 10. September 2001. Hätte es damals jemand von uns für möglich gehalten, dass genau einen Tag später Terroristen Flugzeuge in ein Hochhaus steuern und die Welt sich völlig ändern wird?

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Commerzbank-Arena Frankfurt: Ausschreibungskonzept mit attraktiven Anreizen

(veröffentlicht im Fachmagazin „Der Facility Manager“ Heft 3 / Ausgabe März 2020)

Umfassende Veränderungen in der Betriebsorganisation der Commerzbank Arena in Frankfurt machten eine neue Konzeption und Ausschreibung der technischen Facility Services erforderlich. Trotz der Restriktionen einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung ist ein Modell entstanden, das neben Malus-Regelungen gute Leistungen und personelle Stabilität beim Dienstleister mit attraktiven Boni honoriert.

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„Jedes Bundesland ist anders geregelt“ – Übersicht der technischen Prüfverordnungen in Deutschland

In meinen Seminaren und auch in der Projektbearbeitung ist eine deutliche Verunsicherung hinsichtlich der Wiederkehrenden Prüfungen zu spüren. Ist eine sicherheitstechnische Anlage im Sonderbau baurechtlich – also in der Baugenehmigung oder im Brandschutznachweis – gefordert, so besteht Prüfpflicht gemäß der jeweils gültigen technischen Prüfverordnung. Jedes Bundesland hat – außer Baden-Württemberg – eine eigene Technische Prüfverordnung. Im Rahmen der Prüfungen soll die „Betriebssicherheit und Wirksamkeit“ der sicherheitstechnischen Anlagen gemäß der Schutzziele des Baurechts geprüft und bestätigt werden.

bS-beratung hat die Anforderungen in einer Übersicht zum Download zusammengestellt.

Hinweis: bitte berücksichtigen Sie, dass diese Informationen den Verordnungen entnommen wurden – es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Unterlage dient lediglich der informativen Übersicht. Die kommerzielle Verwendung oder das Kopieren – auch auszugsweise – bedarf der Freigabe der Autorin.