In meinen Seminaren und auch in der Projektbearbeitung ist eine deutliche Verunsicherung hinsichtlich der Wiederkehrenden Prüfungen zu spüren. Ist eine sicherheitstechnische Anlage im Sonderbau baurechtlich – also in der Baugenehmigung oder im Brandschutznachweis – gefordert, so besteht Prüfpflicht gemäß der jeweils gültigen technischen Prüfverordnung. Jedes Bundesland hat – außer Baden-Württemberg – eine eigene Technische Prüfverordnung. Im Rahmen der Prüfungen soll die „Betriebssicherheit und Wirksamkeit“ der sicherheitstechnischen Anlagen gemäß der Schutzziele des Baurechts geprüft und bestätigt werden.
bS-beratung hat die Anforderungen in einer Übersicht zum Download zusammengestellt.
Hinweis: bitte berücksichtigen Sie, dass diese Informationen den Verordnungen entnommen wurden – es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Unterlage dient lediglich der informativen Übersicht. Die kommerzielle Verwendung oder das Kopieren – auch auszugsweise – bedarf der Freigabe der Autorin.