In den letzten Jahren haben sich einige Veränderungen ergeben – hier nun das Update der Übersicht über die technischen Prüfverordnungen zur Verwendung. Bitte Disclaimer beachten.
Commerzbank-Arena Frankfurt: Ausschreibungskonzept mit attraktiven Anreizen
(veröffentlicht im Fachmagazin „Der Facility Manager“ Heft 3 / Ausgabe März 2020)
Umfassende Veränderungen in der Betriebsorganisation der Commerzbank Arena in Frankfurt machten eine neue Konzeption und Ausschreibung der technischen Facility Services erforderlich. Trotz der Restriktionen einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung ist ein Modell entstanden, das neben Malus-Regelungen gute Leistungen und personelle Stabilität beim Dienstleister mit attraktiven Boni honoriert.
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„Jedes Bundesland ist anders geregelt“ – Übersicht der technischen Prüfverordnungen in Deutschland
In meinen Seminaren und auch in der Projektbearbeitung ist eine deutliche Verunsicherung hinsichtlich der Wiederkehrenden Prüfungen zu spüren. Ist eine sicherheitstechnische Anlage im Sonderbau baurechtlich – also in der Baugenehmigung oder im Brandschutznachweis – gefordert, so besteht Prüfpflicht gemäß der jeweils gültigen technischen Prüfverordnung. Jedes Bundesland hat – außer Baden-Württemberg – eine eigene Technische Prüfverordnung. Im Rahmen der Prüfungen soll die „Betriebssicherheit und Wirksamkeit“ der sicherheitstechnischen Anlagen gemäß der Schutzziele des Baurechts geprüft und bestätigt werden.
bS-beratung hat die Anforderungen in einer Übersicht zum Download zusammengestellt.
Hinweis: bitte berücksichtigen Sie, dass diese Informationen den Verordnungen entnommen wurden – es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Unterlage dient lediglich der informativen Übersicht. Die kommerzielle Verwendung oder das Kopieren – auch auszugsweise – bedarf der Freigabe der Autorin.