„Jedes Bundesland ist anders geregelt“ – Übersicht der technischen Prüfverordnungen in Deutschland (Stand Jul. 2026)

In meinen Seminaren und auch in der Projektbearbeitung ist eine deutliche Verunsicherung hinsichtlich der Wiederkehrenden Prüfungen zu spüren. Ist eine sicherheitstechnische Anlage im Sonderbau bauordnungsrechtlich – also in der Baugenehmigung oder im Brandschutznachweis – gefordert, so besteht Prüfpflicht gemäß der jeweils gültigen technischen Prüfverordnung. Jedes Bundesland hat – außer Baden-Württemberg – eine eigene Technische Prüfverordnung. Im Rahmen der Prüfungen soll die „Betriebssicherheit und Wirksamkeit“ der sicherheitstechnischen Anlagen gemäß der Schutzziele des Bauordnungsrechts geprüft und bestätigt werden.

bS-beratung hat die bauordnungsrechtlichen Anforderungen der technischen Prüfungen in einer Übersicht zum Download zusammengestellt.

Allerdings bitte beachten: es können in anderen Prüfgrundlagen und in der Baugenehmigung bzw. im Brandschutznachweis weiterführende Prüfungen gefordert werden!

Hinweis: bitte berücksichtigen Sie, dass diese Informationen den Verordnungen entnommen wurden – es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Unterlage dient lediglich der informativen Übersicht. Die kommerzielle Verwendung oder das Kopieren – auch auszugsweise – bedarf der Freigabe der Autorin.